1. Ausgangssituation Da es keine rechtlich verbindlichen Qualitätsanforderungen an Sachverständige einerseits und keine rechtlich verbindlichen Standards für Gutachtenerstellung andererseits gibt, ist ein berechtigter Zweifel an der Verlässlichkeit der Ergebnisse der Sachverständigen gegeben, der durch mehrere Untersuchungen gestützt wird (siehe hierzu...